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Sekretariat für Studierende - Überweisung

WOHIN SIE ÜBERWEISEN....

Bitte benutzen Sie zur Überweisung des Semesterbeitrags den Überweisungsträger, der Ihnen mit der Studienplatzzusage bzw. den Studienunterlagen zum aktuellen Semester zugesandt wurde.
Wenn Sie den Überweisungsträger nicht mehr vorliegen haben oder per Homebanking überweisen, dann übertragen Sie bitte die folgenden Daten auf Ihren Überweisungsauftrag:

Empfänger Landeshauptkasse Bremen
Konto-Nummer 1070500997
Kreditinstitut Bremer Landesbank
Bankleitzahl 290 500 00
Verwendungszweck
(zum Wintersemester 2009/2010)
27029 und Ihre persönliche Matrikelnummer
( das ist dann eine Zahl ohne Leerzeichen und ohne Text )
Beispiel: 270291234567
270
(Universität Bremen) 2 (zweites Semester,d.h Wintersemester) 9 (Jahr 2009) xxxxxxx (Ihre siebenstellige Matrikelnummer; bei sechsstelliger Matrikel eine "0" voranstellen.)

Für Überweisungen aus dem Ausland:
Swift-Code: BRLADE 22
IBAN: DE79 2905 0000 1070 5009 97

Was Sie zahlen ....

Wintersemester 2009
Studien-
semester
Urlaubssem.
mit
Sem.Ticket
Urlaubssem.
ohne
Sem.Ticket
Auslands-
semester
EUR
203,40
153,40
59,50
109,50

Steht ihnen nach dem Bremischen Studienkontengesetz kein Studienguthaben mehr zur Verfügung, beachten Sie bitte, dass Sie zusätzlich zu dem Semesterbeitrag von 203,40 EUR die Studiengebühr von 500,- EUR zu zahlen haben. Ein entsprechender Gebührenbescheid über die Gesamtsumme von 703,40 EUR wird Ihnen zur Rückmeldefrist vorliegen. Weitere Information dazu finden Sie hier.

Bei einer zweiten Beurlaubung in Folge entfällt der Verwaltungskostenbeitrag von 50 €.

Ausländische Studierende, die im Rahmen von zwischenstaatlichen oder übernationalen Abkommen oder von Hochschulvereinbarungen, die Abgabenfreiheit garantieren, oder im Rahmen von Förderprogrammen, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Bundes oder der Länder oder von der Europäischen Union finanziert werden (Stipendiaten) sind von dem Verwaltungskostenbeitrag befreit. Ein entsprechender Nachweis über das Stipendium muss im Sekretariat vorgelegt werden, damit die Befreiung berücksichtigt werden kann.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Das Team des Sekretariats für Studierende

  

 

 


Autorin: Maike Heidenreich

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