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| Empfänger | Landeshauptkasse Bremen |
| Konto-Nummer | 1070500997 |
| Kreditinstitut | Bremer Landesbank |
| Bankleitzahl | 290 500 00 |
| Verwendungszweck (zum Wintersemester 2009/2010) |
27029
und Ihre persönliche Matrikelnummer ( das ist dann eine Zahl ohne Leerzeichen und ohne Text ) |
| Beispiel:
270291234567 270 (Universität Bremen) 2 (zweites Semester,d.h Wintersemester) 9 (Jahr 2009) xxxxxxx (Ihre siebenstellige Matrikelnummer; bei sechsstelliger Matrikel eine "0" voranstellen.) |
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Für Überweisungen
aus dem Ausland:
Swift-Code: BRLADE 22
IBAN: DE79 2905 0000 1070 5009 97
Was Sie zahlen ....
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Steht ihnen nach dem Bremischen Studienkontengesetz kein Studienguthaben mehr zur Verfügung, beachten Sie bitte, dass Sie zusätzlich zu dem Semesterbeitrag von 203,40 EUR die Studiengebühr von 500,- EUR zu zahlen haben. Ein entsprechender Gebührenbescheid über die Gesamtsumme von 703,40 EUR wird Ihnen zur Rückmeldefrist vorliegen. Weitere Information dazu finden Sie hier.
Bei einer zweiten Beurlaubung in Folge entfällt der Verwaltungskostenbeitrag von 50 €.
Ausländische Studierende, die im Rahmen von zwischenstaatlichen oder übernationalen Abkommen oder von Hochschulvereinbarungen, die Abgabenfreiheit garantieren, oder im Rahmen von Förderprogrammen, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Bundes oder der Länder oder von der Europäischen Union finanziert werden (Stipendiaten) sind von dem Verwaltungskostenbeitrag befreit. Ein entsprechender Nachweis über das Stipendium muss im Sekretariat vorgelegt werden, damit die Befreiung berücksichtigt werden kann.
Wir helfen Ihnen gerne
weiter.
Das Team des Sekretariats für Studierende
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